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Bis zu Beginn der Ausgrabungen im Jahr 2017 stand die Burg Hauenstein nicht im Fokus der Wissenschaft. Im Gegenteil: Die Forschungsgeschichte der Anlage ist im Vergleich zu anderen Burgen der Region als dünn zu bezeichnen. Selbst in der Reihe „Die Kunstdenkmäler von Unterfranken“1, in der am Anfang des 20. Jahrhunderts systematisch alle bekannten Denkmäler Unterfrankens erfasst und beschrieben wurden, findet die Burg Hauenstein trotz ihrer vergleichsweise guten Urkundennennungen nur randliche Erwähnung.

Neben übergreifenden Studien, in denen die Burg Hauenstein auch genannt wird,2 gingen Helmut Weigel (1955)3, Emil Griebel (1982)4 und Peter Fleck (1993)5 näher auf das Thema ein. Insbesondere Peter Fleck ist eine vorbildliche Vorlage der Archivalien und eine eingehende Beschäftigung mit den auf der Burg wohnenden Adeligen zu verdanken. Seine Ausführungen bilden inhaltlich die Grundlage für dieses Kapitel.

Der Name Hauenstein verweist nach Hans Friedel auf eine Haubergswirtschaft6, welche, so vermutet Friedel, mitsamt seiner Neurodung durch diese Burg geschützt und grenztechnisch kontrolliert werden sollte: Die entsprechende, nahe gelegene Grenze war die Kahl, sie fungierte als Grenze zwischen dem zum Erzstift Mainz gehörenden Spessart (Cent Spessart) und dem Gebiet des Gelnhäuser Reichsforstes.

Als Erbauer werden laut Friedel, einerseits die Grafen von Rieneck angenommen, es kommen jedoch andererseits auch vermutete Abkömmlinge der Grafen von Bernbach, welche wahrscheinlich mit den Rieneckern verwandt waren, oder die Herren von Rannenberg-Kälberau-Krombach in ihrer Funktion als Vasallen der Rienecker oder als Ministeriale der Reichsgut Gelnhausen in Frage. Florian Huggenberger geht im Gegensatz zu Hans Friedel unter Berufung auf verschiedene Archivalien im Staatsarchiv Würzburg davon aus, dass die Burg im Besitz der Rienecker gewesen sei.7

Die historische Zeichnung von 1916 über das digitale Geländemodell gelegt; Bearbeiter: Sabrina Bachmann, Karl-Heinz Gertloff

Historische Zeichnung über dem DGM

Um 1375 errichtet der in hanauischen Diensten ste­hende Ritter Werner Rolling im Auftrag seines Lehensherrn Ulrich IV., Herrn zu Hanau, einen „kemenaden buwen zu dem Huwensteyne“, wobei „Kemenatenbau“ als „Stein- oder festes Haus zu Wohnzwecken“ aufzulösen ist. Der Bau geschieht zu einer Zeit, in der eigentlich Wehrburgen schon ver­altet sind. Die Anlage dürfte zur Kontrolle der Kahl als Grenze zwischen dem zum Besitz des Erzstiftes Mainz gehörenden Spessart und dem Gebiet, das zum ehemaligen Reichsforst Gelnhausen bzw. später zum Gebiet des Landgerichts Krombach und dem Freige­richt gehörte, gedient haben. In der Nähe des Hauensteins vereinig­ten sich drei Wege, der von Mömbris über Mensenge­säß zum Hauenstein, der über die von der „Womburg“ bei Schimborn gesicherten Furt durch die „Stertzenbach“ zum Hauenstein sowie derjenige, der über die von dem späteren mainzischen „Luserhof“ gesicherte Furt bei Königshofen auf die Höhe und hinter der alten Wegkreuzung Oberschur-Königsho­fen bzw. Kirchberg Krombach (mögliche Lage der Burg der Rannenberger) Mensengesäß in Richtung Geiselbach-Selbold bzw. Gelnhausen zogen.

Leider ist nicht überliefert, ob an der Stelle des Stein­hauses die Burg der Herren von Rannenberg oder viel­leicht ein rieneckischer Bau gestanden hatte. Ebenso­wenig ist über die Archivalien nachzuweisen, ob Herr Ulrich von Hanau den Bauauftrag als Territorialherr (also als Privatper­son) oder als „Bewahrer des Landfriedens“, als Land­vogt der Wetterau, vergeben hat.

Die Ausführung des Burgbaues verdient besondere Beachtung. Nach bisherigen Erkenntnissen umfaßte die Anlage nicht nur die heutige Ruine, sondern auch eine Vorburg, ein höchstwahrscheinlich im Bereich des „neuen Hauensteines“ liegendes „Vorwerk“.

Zurück zur Ersterwähnung der Burg im Jahre 1375: Werner Rolling finanziert das Bauvorhaben, das sich auf etwa 200 Gulden (fl.) beläuft, seinem Dienstherrn vor. Er vergleicht sich 1377 mit Ulrich von Hanau, der ihn zur Begleichung der Schuld zu seinem Amtmann zu Hanau macht. Eine Hälfte des Geldes wird als Dienstbesoldung sofort angewiesen, der Rest Ende September dieses Jahres bar ausgezahlt.8 Größe, Lage und Baukosten lassen daran denken, daß die Burg Hauenstein als Sperr- und Sicherungsburg kurz vor ihrer ersten urkundlichen Nennung errichtet worden war. Die heutige Burgruine erscheint erst wieder 1390 in überlieferten Urkunden, als sich Werner Rolling und seine Ehefrau Hebele die Auszahlung einer Gülte (Zinsverschreibung) von 20 Gulden in der Burg bzw. der Stadt Gelnhausen oder „zu deme Huwinstein“ vorbehalten.9

1392 treibt der mit seinem Bruder Ulrich V. von Hanau (1376-1419) in Fehde liegende Junker Johann von Hanau Schafe, die er dem Frankfurter Bürger Heinrich Wixhausen genommen hatte, auf den Hau­enstein.10 Noch 1394 wird wegen dieses Raubes ver­handelt. Die Stadt Frankfurt, die ihren Bürger recht­lich vertritt, setzt sich zuerst mit Werner Rolling aus­einander, der sich seine Wohnung auf dem Hauenstein eingerichtet hatte und an dem Viehraub nicht beteiligt war. Rolling verweist die Reichsstadt an den verant­wortlichen Übeltäter, Junker Johann von Hanau.11

Ritter Werner Rolling, verheiratet mit Hebele (Hed­wig) von Kronberg (1385-1405), einer Tochter Franks VIII. von Kronberg (1330-1378) und der Loretta von Reifenberg, stirbt um 1405. Auch Rollings Schwager, der mit Hebeles älterer Schwester Lisa 1364 verehe­lichte Johann von Waldeck genannt Saneck (1354 – 12. 11. 1404), wird auf dem Hauenstein verstorben sein, da in einer zum Innenhof gerichteten Mauer des „neuen Hofes Hauenstein“ eine Gedenkplatte aus Sandstein mit seinem Namen eingelassen ist. Als Erbe, richtiger wohl als Vormund des Andreas Rolling, einem zu dieser Zeit unmündigen Sohn Werner Rollings, tritt 1404 Eberhard von Fechenbach auf. Dieser, mit Agnes „von Kölling“ verheiratet, öffnet in diesem Jahr sein „Schloß“ Hauenstein dem Grafen von Katzenelnbogen.12

Die letzte urkundliche Nennung des „sloßes huwenstein“ findet sich in einem Kopialbuch der Stadt Frankfurt.13 König Ruprecht von der Pfalz (1400-1410) fordert darin die Stadt Frankfurt auf, „als vieh rauberey vnd name zu vnd von dem sloße huwen- stein gescheen“, zur Unterstützung des Mainzer Erz­bischofs Johann II. von Nassau (1397-1419) als Beauf­tragtem des Reiches beim Abbruch des Hauensteins mit zwanzig Steinmetzen und Zimmerleuten zur Hand zu gehen. Die Burg Hauenstein wird, obwohl Raubnest, nicht wie die anderen Kahlgrundburgen Womburg, Hüttelngesäß oder Wasserlos einfach nie­dergebrannt und zerstört, sondern erst durch die genannten Frankfurter Handwerker dem Reich, ver­treten durch den Mainzer Erzbischof, geöffnet.

1406 empfängt Eckard Rolling von dem „Edeln mym lieben gnedigen Herren  Grau(=f)en Ludwige Grau-(=f)en zu Rieneck den Hubensteyn vnd waz dazu gehört, besucht vnd vnbesucht, nichts vzgenommen, daz von ym vnd der graueschafft zu Rieneck zu Lehen get vnd rü rt als M annlehen.“ Leider ist nicht bekannt, wann dieser Wechsel der Lehensrührigkeit von Hanau an Rieneck stattfand, über Eckard (genannt 1385-1406) ist nur in Erfahrung zu bringen, daß er 1385 hanauischer Amtmann zu Windecken und 1406 von Rieneck mit dem Gericht Mömbris belehnt wird.14

Andreas Rolling, hanauischer Amtmann zu Assenheim und Erbe des Hauensteins als Sohn Werner Rol­lings und seiner Gattin Hebele, läßt sich urkundlich nicht auf diesem Gut nachweisen. Andreas hat nur eine Erbin, seine Schwester oder eher Tochter Run­zele, die als erste Gattin Georg Geylings von Altheim diesem den Hauenstein als Heiratsgut zubringt und nach Möller vor 1446 verstirbt. Zu einem unbekann­ten Zeitpunkt, vielleicht schon 1431, als die beiden Genannten ihren Hof zu Dörnsteinbach „mit Ackern und Wiesen, aber ohne Wald“ zur Hälfte den „bescheidenen Leuten“ Hermann und Hartmann Isenach verleihen, wahrscheinlicher aber erst nach dem Ableben der Runzele Rolling, die besondere Rechte am Hauenstein besaß, erhält Georg Geyling den Hau­enstein von Graf Philipp von Rieneck endgültig und allein für sich und seine Familie als Lehen. Die ebenso „Schloß“ genannte „Höhenburg“ muß so stabil gebaut gewesen sein, daß dort eine Linie der Adelsfamilie Geyling von Altheim ansässig wird, sich nach ihr benennt und über vier Generationen dort ihre Wohnung nimmt. Seit 1446 bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1559 belehnen die Grafen von Rieneck den sich nach diesem Wohnort nennenden Zweig der Geylinge mit dem Hauenstein „und allem was dazu gehört“, das Lehensrecht geht danach auf das Erz­stift Mainz über.

Zu welchem Zeitpunkt die Anlage oberhalb der Burg­ruine aufgegeben wurde, ist nicht genau bekannt.

Nach erhaltenen Akten aus dem Gayling’schen Familien-Archiv soll Philipp Geyling von Altheim, der 1613 verstorbene Vater des damals noch unmündigen Heinrich Christoph Geyling von Altheim, noch den Hof bewohnt haben. Nach diesem Zeitpunkt wird das bewohnte „Schloß“ Hauenstein während des Dreißig­jährigen Krieges, genauer um 1634/35, von schwedi­schen Truppen, die den kaiserlichen General und Eigentümer des Hauensteins, Heinrich Christoph Geyling „drücken“ wollten, zerstört.

Die Lage der steinernen Burganlage in dem stark eigetieften Tal des Schlossgrundgrabens war trotz ihres suboptimalen Untergrundes im Hinblick auf ihre Fernsicht und Fernsichtbarkeit durchaus bewusst gewählt. Am Grenzgebiet zwischen den Territorien des Erzbischofs von Mainz und den Grafen von Rieneck kommt der Anlage erstmals in den Konflikten der 1260/70er Jahre eine strategische Bedeutung zu. Die Existenz einer steinernen Wehranlage zu diesem Zeitpunkt kann nach den Ausgrabungen von 2017 als gesichert gelten. Die Ausbauphase in den 1370/80er Jahren, denen wir den Gutteil der 2017 aufgedeckten Befunden verdanken, ist unter einer völlig veränderten Prämisse zu interpretieren. Die Burg war nun unverzichtbarer und integraler Bestandteil eines Wirtschaftsstandorts geworden. Die Burg ist, gut angebunden an ein Wegenetz, Teil einer weit ausgreifenden Kulturlandschaft, bestehend aus Teichen und forstlich nutzbaren Wäldern, in der in protoindustrieller Manier hochwertige Halbfabrikate und Endprodukte gefertigt werden. Für das ausgehende 14. Jahrhundert lassen sich dieser Anlage gleich drei ähnlich strukturierte Burgen an die Seite stellen: Die Burg Bartenstein bei Partenstein als Verwaltungszentrum der Glasmacher des Lohr- und Aubachtales, die Burg Mole bei Heimbuchentahl als landesherrschaftlicher Überwachungsort für den dort ansässigen Eisenhammer sowie die Burg auf dem Klosterberg bei Hösbach-Rottenberg. Diese kontrollierte den Erzabbau zu Füßen des Burghügels.

Aus den Archivalien geht klar hervor, dass mit der Zerstörung vom 1405 eine Verlagerung des Burg- und späteren Schlossstandortes einhergegangen sein dürfte.

Der archäologische Forschungsstand vor den Grabungen 2016

Die 2017 ergrabenen Schuttschichten legen nahe, dass – ähnlich wie bei der Mole in Heimbuchenthal – der gesamte seiner Dachstühle beraubte Mauerkörper noch mehrere Stockwerke hoch gestanden haben könnte. Erst mit dem Bau des Hofgutes Hausenstein nördlich des Burgstalls im Jahre 1805 wird die Ruine als Steinlieferant von Interesse. Durch Wege gut erschlossen, kommt es zu einer intensiven Steinentnahme, der weite Teile des aufgehenden Mauerwerks zum Opfer fallen.

Einige Bereiche des Burginneren in dessen nordwestlicher Ecke werden im Zuge dieser Maßnahmen entweder von der Verschuttung ausgenommen oder nachträglich freigeräumt. Diese waren bei der Erstellung der ersten Baubeschreibung im Jahre 1919 noch erkennbar und fanden in dem zu diesem Zeitpunkt erstellten Grundrissplan Berücksichtigung.15 Reste dieser Mauerzüge sind bis heute auf der Kuppe des Burgbergs erkennbar. Spätestens in den 1930er Jahren gerät die Burg Hauenstein in den Fokus der erstarkenden Heimatforschung. Der Hügel wird – soweit zugänglich – zum Ausflugsziel. Durch die stark eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten waren auf dem Areal inzwischen mächtige Buchen gewachsen, die einerseits die Fernwahrnehmung verhindern, andererseits dem Ort seinen bis heute unvergleichlichen Charakter verleihen.

 

Ziel der Grabungen 2017 war es, diesen Charakter möglichst beizubehalten. Durch die Ballung der Schnitte in der Südwestecke der Burg ist das Bodendenkmal gleich aus drei grundsätzlich unterschiedlichen Perspektiven wahrzunehmen:

  • Erschließt man sich die Anlage von Osten her über die eigens 2017 errichtete hölzerne Brücke, so wird man mit dem Hügel in jenem Zustand konfrontiert, wie sie zu Beginn der Grabungen 2017 angetroffen wurde. Man nimmt einen stark verbuschten Hügel wahr, auf dem alte, hohe Buchen stehen.
  • Die westliche Hälfte des Burghügels wurde von der Verbuschung vollständig befreit. Hier treten insbesondere auf der Hügelkuppel die Fundamente von Mauerzügen zu Tage, die bereits seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert dort zu erkennen waren. Typisch für das Gesamtbild ist es, dass sich der Besucher aus den einzelnen Mauerzügen kein Gesamtbild über das ursprüngliche Aussehen der Burg machen kann.
  • Letzteres soll nach der Umwandlung der Grabungsschnitte in einen archäologischen Park in der Südwestecke der Anlage möglich sein.

Weiterführende Literatur:

Peter Fleck, Der Hauenstein im Kahlgrund. Burg und Höfe im Laufe der Jahrhunderte, in: Gemeinde Krombach/Ufr. (Hg.), Krombach 1237 bis 1993. Aus der Geschichte einer Spessartgemeinde, Krombach 1993, S. 145–166.

Hans Friedel, Von Burgen, Raubrittern und unterirdischen Gängen in und um Mömbris, in: Unser Kahlgrund 49 (2003), S. 18–27

Emil Griebel, Chronik des Marktes Mömbris unter besonderer Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels im 19. und 20. Jahrhundert, Kahl am Main 1982

Karl Gröber, Hans Karlinger (Hg.), Die Kunstdenkmäler von Unterfranken und Aschaffenburg. Bezirksamt Alzenau, München 1916

Florian Huggenberger, Niederadel im Spessart. Adelsgeschichte im Spiegel des spätmittelalterlichen Lehnswesens, Bd. 31, (Studien zur Bayrischen Verfassungs- und Sozialgeschichte) München 2015

Christian Ottersbach, Die Burgen der Herren und Grafen von Hanau (1166-1642). Studien zur Burgenpolitik und Burgenarchitektur eines Adelshauses, Bd. 51, (Hanauer Geschichtsblätter) Neustadt a. d. Aisch 2018

Theodor Ruf, Die Grafen von Rieneck. Genealogie und Territorienbildung. Diss. phil. Würzburg, 1983, Würzburg 1984

Helmut Weigel, Vom frühmittelalterlichen Vorspessart. Beobachtungen und Bemerkungen zu seiner Besiedelung und Verwaltungsorganisation in germanisch-fränkischer Zeit, in: Aschaffenburger Jahrbuch 2 (1955), S. 15–60


© Harald Rosmanitz, Partenstein 2019

  1. Karl Gröber, Hans Karlinger (Hg.), Die Kunstdenkmäler von Unterfranken und Aschaffenburg. Bezirksamt Alzenau, München 1916, S. 45-46.
  2. Florian Huggenberger, Niederadel im Spessart. Adelsgeschichte im Spiegel des spätmittelalterlichen Lehnswesens, Bd. 31, (Studien zur Bayrischen Verfassungs- und Sozialgeschichte) München 2015.; Christian Ottersbach, Die Burgen der Herren und Grafen von Hanau (1166-1642). Studien zur Burgenpolitik und Burgenarchitektur eines Adelshauses, Bd. 51, (Hanauer Geschichtsblätter) Neustadt a. d. Aisch 2018.
  3. Helmut Weigel, Vom frühmittelalterlichen Vorspessart. Beobachtungen und Bemerkungen zu seiner Besiedelung und Verwaltungsorganisation in germanisch-fränkischer Zeit, in: Aschaffenburger Jahrbuch 2 (1955), S. 15–60.
  4. Emil Griebel, Chronik des Marktes Mömbris unter besonderer Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels im 19. und 20. Jahrhundert, Kahl am Main 1982.
  5. Peter Fleck, Der Hauenstein im Kahlgrund. Burg und Höfe im Laufe der Jahrhunderte, in: Gemeinde Krombach/Ufr. (Hg.), Krombach 1237 bis 1993. Aus der Geschichte einer Spessartgemeinde, Krombach 1993, S. 145–166.
  6. Hans Friedel, Von Burgen, Raubrittern und unterirdischen Gängen in und um Mömbris, in: Unser Kahlgrund 49 (2003), S. 18–27.
  7. Huggenberger (wie Anm. 2), S. 91 und 110.
  8. Hessisches Urkundenbuch, 2. Abt.: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau (HUB) von Heinrich Reimer, Bd. IV, Leipzig 1897, S. 52, Urkunde vom 1. April 1377.
  9. Hessisches Urkundenbuch, 2. Abt.: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau (HUB) von Heinrich Reimer, Bd. IV, Leipzig 1897, S. 477/78, Urkunde vom 7. Juli 1390.
  10. Hessisches Urkundenbuch, 2. Abt.: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau (HUB) von Heinrich Reimer, Bd. IV, Leipzig 1897, S. 552/53, Urkunde vom 13. Oktober 1392.
  11. Hessisches Urkundenbuch, 2. Abt.: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau (HUB) von Heinrich Reimer, Bd. IV, Leipzig 1897, S. 552/53, 583/84, Urkunde vom 11. März 1394.
  12. Theodor Ruf, Die Grafen von Rieneck. Genealogie und Territorienbildung. Diss. phil. Würzburg, 1983, Würzburg 1984., S. 273. Eberhard von Fechenbach ist als Amtmann zu Parten­stein Vasall des Grafen von Rieneck, unklar bleibt das Verhältnis Rienecks zum Hauenstein, das Ruf daraus erschließt.
  13. Stadtarchiv Frankfurt (StaF), Kopialbuch VII, fol. 87.
  14. StA WÜ, Mainzer neuregestrierte Urkunden, K 1767.
  15. Gröber, Karlinger (wie Anm. 1), S. 46, Abb. 35.