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Historische Einordnung

Mömbris ist integraler Bestandteil des mittleren Kahltales und wird 1309 erstmals urkundlich erwähnt1. Gemeinsam mit Wilmundsheim, Rohrstein, Somborn und dem Hahnenkamm gehört es historisch zum Freigericht.2 Heute zählt der Markt Mömbris zum Landkreis Aschaffenburg.3 Der nahezu unbewaldete Kahlgrund verdankt seine Landschaftsmodellierung und seine Besiedlung der Kahl. Josef Fächer bezeichnete den Fluss 1968 als Lebensader des Kahlgrunds.4 Jedes Tal, welches genügend Raum bot, wurde erschlossen. In der Folge entstanden zahlreiche, dicht aneinander gereihte Ortschaften. „Um Frankfurt, den traditionellen Ort für die Wahl des römischen-deutschen Königs, erreichen zu können, musste der Spessart durchquert oder zumindest gestreift werden. Vor allem die Region Kahlgrund war hier, aufgrund ihrer Lage zwischen den beiden Kaiserpfalzen Seligenstadt [gute 20 km westlich von Mömbris] und Gelnhausen [gute 20 km nördlich von Mömbris], entscheidend.“5

Ausschnitt Uraufnahme (1808-1864), bearb.: Sabrina Bachmann, Harald Rosmanitz, Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de (CC BY 3.0 DE)Die Forschungsgeschichte zur Burg Mömbris ist der historischen Bedeutung der Anlage entsprechend vergleichsweise dürftig. Spätestens mit der Verlegung des Ortes Richtung Schimborn verlieren sich die Spuren der Burg. Im Vorgriff zu den Grabungen in den Jahren 2019 beauftragte der Verein für Kulturlandschaft Kahlgrund Frau Dr. Lina Schröder vom Institut für Fränkische Landesgeschichte an der Universität Würzburg mit einer umfassenden historischen Studie zur Geschichte der Burg Mömbris.6 Von besonderem Interesse für Mömbris sind bislang die beiden Darstellungen von Josef Fächer aus den Jahren 1961/68. Anlässlich seiner im Jahre 2015 verfassten Dissertation zum Niederadel im Spessart7 wies Florian Huggenberger auf dortige Probleme bei der Zuordnung niederadeliger Familien zu den Burgen Mömbris und Womburg hin. Je detaillierter es um Mömbris oder um die Burgen in der Wetterau geht, desto mehr ist ein Rückgriff auf die für ein breiteres Publikum verfassten Beiträge in der Heimatliteratur erforderlich. Diese lassen allerdings einen Anmerkungsteil und entsprechende Quellenverweise vermissen. Solche Lücken erschweren die Überprüfbarkeit der Ergebnisse. Außerdem scheinen sie sich uni sono bezüglich der historischen Darstellung auf die Mömbriser Chronik von Emil Griebel zu beziehen.8Gesamtansicht des Burgareals um 1916, Gröber 1916, S. 88, Abb. 76

Noch steht eine umfassende Auswertung der Archivalien aus. Es gilt, neben der bereits erwähnten Mömbriser Chronik, die in diversen Regestenbänden enthaltenen Benennungen verschiedener Adelsgeschlechter zu sichten und aufzubereiten. Die sorgfältig erstellten Schriftstücke der Kanzlei Ruprecht sind glücklicherweise noch heute erhalten. Auch Archivbestände zu einzelnen niederadeligen Familien oder Überlieferungen in den Stadtarchiven Alzenau, Aschaffenburg oder Mömbris könnten sich in diesem Zusammenhang als hilfreich erweisen und sind zu überprüfen.

Die Grafen von Rieneck und die Burg Mömbris

Die Grafen von Rieneck waren seit dem 11. Jahrhundert Inhaber der Hochvogtei über das Erzstift Mainz und standen darüber ebenso in direkter Verbindung zum Mainzer Burggrafenamt. Zugleich fungierten sie als Erbtruchsesse im Hochstift Würzburg und als Vögte mehrerer Klöster und Stifte.9 Im Rahmen ihrer stetigen Bemühungen, ihren Besitz auszuweiten, stifteten die Rienecker u.a. die Pfarrei Mömbris und hatten damit auch das Patronat hierüber inne. Mit diesem belehnten sie wiederum die Echter, Gonsrods, Schutzbaren von Michling und die Geilings von Altenheim. Die Zentgerichtsbarkeit in Mömbris übten sie selbst aus.10 Diese stetige Ausweitung des Rienecker Besitzes sollte bereits seit 1260 zum bewaffneten Konflikt mit dem Erzbischof von Mainz führen, den letzterer schließlich 1271 für sich entscheiden konnte.11 Für die Grafen endete damit ihre Expansion in Richtung der Liegenschaften ihres Lehensherrn. In der Folge büßten sie ihre Dominanz ein, verfügten aber weiterhin an Bestimmungsrecht in der Gebietskulisse.12 Mit dem Aussterben der Linie Rieneck-Rothenfels im Jahr 1333 kam mit der Lehnschaft über Mömbris auch das Patronat an das Erzstift Mainz. Die Herren von Gonsrod und Echter wurden von Mainz bis zum Aussterben ihrer Linien 1548 bzw. 1665 mit dem Patronat betraut.13

Mömbris

Bei der Burg Mömbris handelte es sich um eine Spornburg, die am Ende eines zur Kahl weisenden Bergrückens saß. Die Berghänge fallen an zwei Seiten in Richtung Kahl ab. Der Name Mömbris leitet sich von dem Begriff Memelris (= Sumpffurche oder Sumpfrodung) ab.14 Als Erbauer gelten die Grafen von Rieneck. Die Burg dürfte ihnen als Verwaltungssitz gedient haben.15 Die Rienecker besaßen bis zum Aussterben der Linie Rieneck-Rothenfels 1333 in Mömbris die Zentgerichtsbarkeit, den Kirchensatz, nebst dem Fronhof, die Pastorei, die Renten und Gefällen, Wald, Weide und Wasser. Ihre Rechte, so Friedel, gehen auf das 12. Jahrhundert zurück.16 Die Rienecker verliehen die Burg zur Hälfte zunächst an die Gondsroth und später an die Echter, so Huggenberger unter Berufung auf Archivalien im Staatsarchiv Würzburg.17 Hier weicht die Überlieferung ab: Friedel formuliert im Jahr 2000, dass die Rienecker Vasallen, die Junker von Gondsroth ihren Wohnsitz zu Mömbris zur Zeit der Zerstörung 1405 aufgaben, und bei Heimbach den Heimbacher Hof erbauten, in dem sie von 1410 bis 1597 lebten.18 Neben der Burgruine befand sich bis 1783 die Mömbriser Pfarrkirche.19 Die Burg Mömbris wurde 1405 zerstört. Neben der Mömbriser Chronik von Emil Griebel (1982)20 lässt sich dies auch aus den Befunden der Grabungen von 2019 ablesen.  Wenn Florian Huggenberger in seiner Dissertation unter Berufung auf diverse Archivbestände angibt, dass die Gondsroths um 1440 die Hälfte von Ort, Burg und dem Gericht Mömbris erhielten,21 so bezieht sich dies auf die Nennung der Flur, auf der ursprünglich die Burg stand. Es geht also um die Nennung eines Rechtsorts. Ein Wiederaufbauen der Anlage kann in Entsprechung zu den Grabungsbefunden von 2019 aus dieser Nennung nicht abgeleitet werden.

Die Womburg

Der Name Womburg wird auch heute noch oft für die Burg Mömbris verwendet und ist Gegenstand einer bis heute andauernden Kontroverse. So spricht beispielsweise Huggenberger in seiner Publikation 2015 durchgehend von der „Womburg bei Mömbris“.22 U.a. sollen dort die niederadeligen Gondsroth gewohnt haben23: „Nach der Zerstörung ihrer Burg Womburg bei Mömbris 1405 erriDie Womburgruine (?), aus: Griebel 1982, S. 90chteten sie [gemeint Gonsroth] einen „festen Hof“ in Heimbach,…“24 Hier scheint sich Huggenberger selbst zu widersprechen: Wie im Abschnitt über die Burg Mömbris festgehalten, sollen die Rienecker ja auch die Burg Mömbris zur Hälfte an die Gondsroth verliehen haben.25 Dieser Meinung ist auch Hans Friedel.26 Vom Besitz zweier Burgen im Falle Gondsroth berichtet Huggenberger bei seiner detaillierten Auflistung der niederadeligen Familien hingegen nicht. Somit dürften die Gondsroths nur eine der beiden Burgen besessen haben. Außerdem soll laut Schäfer (1958) die Familie Wais von Fauerbach zu Beginn des 15. Jahrhunderts als Ganerben auf der rieneckischen Burg Womburg bei Mömbris gewohnt haben.27 Huggenberger listet in seinem Register sowohl die Burg Mömbris als auch die Womburg separat auf.28 Daraus ist zu schließen, dass er grundsätzlich von zwei unterschiedlichen Burgen ausgeht. So heißt es an allen Stellen, an denen die Womburg Erwähnung findet, „die Womburg bei Mömbris“. Diesen geographischen Zusammenhang benennt Huggenberger nach der Erwähnung der Burg Mömbris („Auch in Mömbris gab es eine Burg…“29) auch für Hauenstein. Es heißt nämlich: „Eine weitere Burg bei Mömbris, die (seit ca. 1405 Ruine) Hauenstein“.30 „Bei Mömbris“ scheint es also einige Burgen gegeben zu haben, welche im Verlaufe der Zeit alle eingelegt worden sind, was einer Verwechselung Tür und Tor öffnet. So ist Friedel (2003) fest davon überzeugt, dass es sich bei Mömbris und Womburg um zwei verschiedene Burgenkomplexe handeln muss, und die Verwechslung auf die Sagenschreiber des 19. Jahrhunderts zurückgeht, die den wahren Standort der Womburg nicht zu lokalisieren wussten.31 Die Womburg befand sich nach Friedel (2000) außerhalb des Freigerichtes, und lag ca. 1,5 km von der Burg Hauenstein entfernt.32 Friedel vermutet, dass der Name Womburg auf einen Hof Waneburg zurückgehen könnte, da sich dieser Name auf einer Urkunde vom 29. Mai 1443 wiederfindet, die im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg aufbewahrt wird.33 „Wane“, so Friedel (2000), kommt von „Wanna“ und bedeutet so viel wie Getreide- oder Futterschwinge oder Talmulde oder auch gewölbte Anhöhe.34 Als Erbauer nimmt er die Rannenberger oder die Grafen von Rieneck an. Interessanterweise gibt es ein Sumpfgewässer bei Lohr a. Main sowie einen Ortsteil in Lohr selbst mit der Bezeichnung Wombach.35 Auch ausgestellte rieneckische Mömbriser Lehensbriefe an die Echter und Gonsroder (1419 bis 1559) zeugen von einer Womburg zu Mömbris.36 1443 wird diese in den Thielschen Regesten im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg ebenfalls als Waneburg benannt.37 Friedel (2003) vermutet, dass die Womburg der Burgenzerstörung im Jahr 1266 zum Opfer fiel.38 Die letzteren angeführten Quellen würden jedoch eher darauf hindeuten, dass die Waneburg entweder noch existiert haben muss oder mit dieser Bezeichnung tatsächlich die wieder aufgebaute Burg Mömbris gemeint ist. Möglicherweise hängt die Bezeichnung Waneburg direkt mit ihrem Wiederaufbau zusammen. Als Womburg wurde sie laut Friedel wohl erst ab 1787 bezeichnet.39 Die bisherige Darstellung lässt zwei Vermutungen zu: Entweder gab es eine Womburg, die schon vor 1405 zerstört worden war oder es handelt es sich um ein und dieselbe Burg, deren Name geändert wurde. Möglicherweise kam es im Zuge eines Wiederaufbaus zu einer Namensänderung.40

Die Wetterauer Fehde

Wie in anderen Mittelbergsregionen auch, ist im Spessart mehrfach von politisch gezielten, im größeren Stil initiierten Burgenzerstörungen die Rede. Zwei derartige Ereignisse, welche für das hier zu behandelnde Gebiet von Interesse sind, sind eine auf Befehl des Mainzer Erzbischofs Werner von Eppstein (1259–84) größer angelegte Aktion im Jahr 1266 und das in der Wetterau und im Freigericht in den Jahren 1404/05 erfolgte systematische Niederlegen diverser Burgen. In der Forschungsliteratur sind unterschiedliche Jahresangaben für den Zug in die Wetterau zu lesen: Bei Hans Friedel (2003) wird das Jahr 1404 als Beginn des systematischen Burgenzerstörung. Er spricht von insgesamt zwei Feldzügen. In allen anderen Darstellungen wird jedoch auf das Jahr 1405 verwiesen. Die Aktion von 1404/05 bringt die Forschung mit den Fehden und Übergriffen durch das Raubrittertum in direkten Zusammenhang. Inwieweit diese Berichte den Tatsachen entsprachen sei dahingestellt. Sicher ist, dass es gegen Ende des 14. Jahrhunderts in und im Umfeld der Wetterau bzw. des Freigerichts immer wieder zu Streitigkeiten zwischen der Obrigkeit und den ortsansässigen Niederadeligen kam. In den Archivalien taucht der allumfassende Gebietsanspruch des erstarkenden Frankfurt am Main nicht auf. Ebenso wie Gelnhausen strebten beide Städte, die dem Rheinischen Münzverein41 angehörten und gleichsam hanseähnliche Netzwerkstrukturen aufweisen konnten, ein großes von jeglichen Burgen und Festungen bereinigtes Umfeld an. Kleine Anlagen wie die Burg Mömbris oder die Burg Hauenstein störten dieses Gefüge nachhaltig, insbesondere wenn sie an Zuwegungen von Fernwegen lagen.42

Angriffe auf Geleitzüge waren auch im Spessart an der Tagesordnung und scheinen sich gegen Ende des Jahrhunderts insbesondere in der Gegend der Wetterau bzw. des Freigerichts immer weiter zugespitzt zu haben. Die Störungen auf den Fernstraßen nahmen wohl auf den Burgen Rückingen, Höchst/Hörst und Karben ihren Ausgang.43 Über die Tätigkeit der beleumundeten, als Raubritter bezeichneten Niederadeligen beschwerte sich u.a. zu Wenzels Zeiten der Mainzer Erzbischof. Johann II. von Nassau ließ bereits 1389 über seinen Aschaffenburger Vizedom Eberhard von Fechenbach die Stadt Gelnhausen bitten, in Mömbris ein Exempel zu statuieren, denn er sah dort den Landfrieden gebrochen.44 Aus welcher Position heraus er das tat, er war ja zu diesem Zeitpunkt noch kein Erzbischof, und warum ausgerechnet Mömbris als Ziel genannt wurde und weshalb er gegen seine eigenen Vasallen vorgehen wollte, die doch ebenso wie er in Opposition zu König Ruprecht standen,45 bleibt zu diskutieren. Da die Belästigungen und vor allem die Überfälle der niederadeligen Herren auf die Warentransporte auf den Fernwegen nicht aufhörten, wiederholte der Mainzer seine Bitte. Diesmal war der neue Wittelsbacher König Ruprecht der Adressat.46 Dieser reagierte prompt. Eine Rechtfertigung verfasst König Ruprecht erst im Nachhinein, möglicherweise zum in Mainz stattfindenden Reichstag vom 21. Oktober 1405.47 Es ist interessant, dass in der Auflistung der Beschwerdeträger, der Mainzer Erzbischof, fehlt. Stattdessen erwähnt Ruprecht lediglich die „richs herren und auch des richs stedten und kauflutten von swaben von doringen von hessen und uß der wetterauwe“. So kann zunächst aus dem Rechtfertigungsschreiben auf keine Intervention des Mainzer Erzbischofs geschlossen werden. In der Folge wurde im Jahr 1405 das Heer des Königs für einen Zug, unter anderem bestehend aus 200 Söldnern der Stadt Frankfurt, zunächst in der nahe gelegenen Wetterau aufgestellt.48 Nachdem dort mit den Raubrittern/Niederadeligen kurzer Prozess gemacht worden war, ging es mit Hilfe von Reisigen (Heerfahrern) der Reichsstädte Frankfurt, Gelnhausen und Wetzlar weiter in das Freigericht. Die Adelssitze zu Wasserlos, Mömbris und Hüttengesäß wurden niedergelegt.49 Außerdem erfolgte die Zerstörung der Burgen Karben, Höchst/Hörst und Rückingen. Die neu errichtete Burg in Alzenau soll ebenfalls erheblich geschädigt worden sein.50 Auch hier zeigt sich eine Diskrepanz in der Überlieferung, denn eine Zerstörung der Burg Mömbris wird in der nach dem Zug verfassten Rechtfertigung Ruprechts nicht erwähnt. Friedel beruft sich in seiner Publikation auf die Chronik Mömbris.51 Die Dissertationsschrift von Hans Loyo (1924) zählt insgesamt neun Wehranlagen auf, die zerstört worden sein sollen. Der Autor benennt namentlich Wasserlos, Karben, Membris, Höchst bei Lindheim an der Nidder, Hüttelngesäß und Rückingen.52 Die Darstellung wirft zudem weitere Fragen auf, denn von dem von Friedel erwähnten ersten Zug 1404 ist weder bei Loyo (1924), Kempf (2003) noch bei Rödel (2013) etwas zu lesen. Auch Gerlich (1987) spricht lediglich von einem Kriegszug in die Wetterau, und zwar im Februar 1405.53 Es ist davon auszugehen, dass es nur den einen Zug im Jahr 1405 gegeben haben dürfte. Dieser schien jedoch drei Monate später im Mai noch einen Nachschlag erhalten zu haben: Hauenstein, zuvor offensichtlich umgangen, wurde nun nach Ansage zerstört.54

Einem Regest vom 10. März 1405 (Heidelberg) lassen sich die Besitzer (Garneben bzw. Verwalter) der zerstörten Burgen entnehmen. So saß ein Rudolf von Bleichenbach auf der Burg Mömbris.55 Diese Besitzer versuchten sich in der Folge mit Regressforderungen, welchen der König mit Verbotsmandaten begegnete. Bei Florian Huggenberger (2015) findet sich ein interessanter Eintrag zu Bleichenbach. Dort heißt es: „Die Bleichenbach waren zu Beginn des 15. Jahrhunderts rieneckische Vögte auf der Womburg bei Mömbris. Allerdings verloren sie diese Position schon 1406. Vom sogenannten „Wetterauer Räuberkrieg“ waren sie, im Gegensatz zu anderen Adelsfamilien, kaum betroffen.“56 Als Referenz gibt Huggenberger bereits erwähnten Martin Schäfer (1958) an.57 Diese Aussage steht der von Rödel entgegen, die festhält, dass Rudolf von Bleichenbach Regressforderungen stellte. In Anbetracht dessen, dass einerseits in Huggenbergers Referenz auf die „Womburg bei Mömbris“ verwiesen wird, die jedoch laut Friedel (2000) zu dieser Zeit nicht mehr existiert haben dürfte, erscheint die gesamte Aussage recht fragwürdig. Andererseits kann es sich, wie bereits erwähnt, bei der „Womburg bei Mömbris“ auch um die Burg Mömbris selbst gehandelt haben. Schäfers Aussage würde zugleich zu Ruprechts Rechtfertigungsschreiben passen, in welchem Mömbris nicht im Rahmen der niedergelegten Burgen erwähnt wurde. Für eine Klärung muss Schäfers Artikel selbst begutachtet werden, da sich dort möglicherweise weitere Hinweise auf historische Quellen finden lassen.58 Am 16. Juni 1405 gelang Ruprecht schließlich die Errichtung eines allgemeinen und vorläufig auf drei Jahre befristeten Landfriedens für die Wetterau. Ihm traten die Reichsstädte und auch mehrere Adelige bei, u.a. die Grafen von Katzenelnbogen und Nassau-Beilstein.59 Der Mainzer Erzbischof beteiligte sich an dessen Sicherung jedoch nicht.60

Die Zerstörung der Burg Mömbris im Jahre 1405

Hinsichtlich der Zerstörung der Burg Mömbris ergeben sich einige Fragen. Wie bereits erwähnt, ließ laut Friedel (2000) Johann II. von Nassau 1389 über seinen Aschaffenburger Vizedom Eberhard von Fechenbach die Stadt Gelnhausen, bitten, in Mömbris ein Exempel zu statuieren, da er den Landfrieden als gebrochen ansah. „Da diese Belästigungen und vor allem die Überfälle der niederadeligen Herren auf die Warentransporte auf den Fernstraßen und auf dem Main nicht aufhörten, wurden auf das seit 1389 währende Drängen des Erzbischofs von Mainz, Johann II. von Nassau, hin endlich 1405 durch König Ruprecht mit Hilfe…“61 Seine Bitte blieb jedoch unerhört. Da Johann von Nassau erst ab 1397 Erzbischof von Mainz war, ist diese Aussage als kritisch zu betrachten. In seinem zweiten Aufsatz über die Raubritter erwähnt der Autor (2003) in demselben Zusammenhang nur noch „den Erzbischof“ als Akteur, jedoch nicht namentlich: „Der Erzbischof von Mainz, dem die Burgen des Adels in seinem Territorium schon einmal, nämlich 1260/1271, ein Dorn im Auge waren, und der in Wilmundsheim selbst eine Burg namens „Alzenau“ zu errichten gedenkt, sieht 1389 abermals den Landfrieden gebrochen.62 Ferner wird auch nicht erklärt, warum ausgerechnet Mömbris das Ziel sein sollte. Der nach dem Wetterauer Kriegszug verfasste Rechtfertigungsbrief Ruprechts erwähnt, wie bereits festgestellt, weder den Mainzer Erzbischof als Beschwerdeträger, noch berichtet er von der Zerstörung der Burg Mömbris. Stattdessen werden alle anderen zerstörten Burgen aufgelistet. Wiederum bei Huggenberger (2015) ist unter Berufung auf die Mömbriser Chronik zu lesen, die Anlagen Wasserlos, Hüttengesäß, Hauenstein und Mömbris seien 1405 im Wetterauer Räuberkrieg zerstört worden.63 Neben Friedel (2003) vertreten auch Friedrich-Wilhelm Krahe (2000) und Hans Loyo (1924) diese Ansicht.64 Letzterer beruft sich dabei auf zwei Dissertationen von Ernst Friedländer (1893) und Anton Vosselmann (1904).65

Fazit

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es dem Mainzer Erzbischöfen über die Zeit hinweg gelungen zu sein scheint, ihren Machteinfluss bis in die Wetterau auszudehnen und mit verschiedenen Stützpunkten wie Seligenstadt, Gelnhausen oder Alzenau abzusichern, während die Königsmacht mit beispielsweise der Verpfändung Gelnhausens zurückgedrängt worden war oder sich selbst zurückgedrängt hatte. Mit den durch die Region führenden Fernhandelsstraßen wurde die Gegend zunehmend attraktiver für Handelsreisende und für jene, die die Handelsreisenden bedrohten. Die Überfälle nahmen stetig zu. Den Archivalien zufolge soll es sich bei den Räubern überwiegend um Mainzische Burgmannen gehandelt haben. Die Überfälle lieferten König Ruprecht die Basis für sein Handeln. Dabei wird dem König unterstellt, dass er den Wetterauer Zug nur der Propaganda wegen unternommen habe. Zum jetzigen Forschungszeitpunkt bleibt die Rolle des Mainzer Erzbischofs offen: Auf der einen Seite soll er bereits sehr früh den König zum Eingreifen aufgefordert haben, auf der anderen Seite klagte er nach dem königlichen Zug in die Wetterau Ruprecht für das Niederlegen der dortigen Burgen an. Auch die Zerstörung Hauensteins hinterlässt in diesem Zusammenhang einige Fragen. Weitere Fragen beziehen sich auf die Burg Mömbris: Weshalb war Johann von Nassau angeblich so viel daran gelegen, gerade diese zu zerstören? Möglicherweise saß dort kein mainzischer Burgmann, dafür aber möglicherweise die Rieneckischen. Sollte auf diese Weise erneut ein Schlag gegen Rieneck vorgenommen werden? Weshalb wurde sie in Ruprechts Rechtfertigungsschreiben nicht erwähnt? Von wann stammt dieses Rechtfertigungsschreiben und für wen wurde es verfasst? Gibt es außer der Mömbriser Chronik noch weitere gesicherte Quellen, die die Zerstörung der Burg im Zuge des Wetterauer Räuberkriegs bestätigen? Von wem wurde die Burg um 1405 bewohnt? Ein weiterer Fragenkomplex gilt der Womburg. Auch diese fehlt in der Ruprechtschen Aufzählung im Rechtfertigungsschreiben.  Ähnlich wie im Falle Mömbris wurde sie möglicherweise bereits vorher zerstört. In diesem Zusammenhang müssen Nachforschungen zum Bau der Beginenklause der Adelheit von Rannenberg auf dem Schimborner Kirchberg angestellt werden, da Friedel vermutet, dass die Burg zugunsten dieser niedergelegt worden sein könnte. Oder sie existierte nie und die Mömbriser Burg lief, möglicherweise seit ihrem Wiederaufbau, unter zwei Bezeichnungen. Auch in Bezug auf die Burg Alzenau bleiben Fragen offen: Wem gehörte die Burg 1404/05 und von wem wurde sie bewohnt? Auch wenn letztere Fragen scheinbar nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Burg Mömbris oder der Womburg stehen, sind sie doch für den Gesamtzusammenhang von Interesse, schließlich betrifft es die Zerstörungsgeschichte der Wetterauer Burgen insgesamt: Alzenau wurde zwar beschädigt, aber immerhin nicht eingelegt.

Noch komplexer wird die Geschichte der Burg von Mömbris durch die Hinzunahme archäologischer Befunde und Funde. Zu den Archivalien für das 13. und beginnende 15. Jahrhundert kontrovers diskutierten Zerstörungen kommt ein drittes Niederlegen hinzu, dass an das Ende des zweiten Drittels des 14. Jahrhunderts zu datieren ist. Laut Befunden war die zweite Burgphase, zu der es bislang keinerlei archivalische Nennungen gibt, die mit Abstand bedeutendste. Wurde die Burg anlässlich der Verheerungen durch den Schwarzen Tod 1346 bis 1353 zerstört? Um eine Brandkatastrophe kann es sich nicht gehandelt haben, da der zweiten Zerstörung ähnlich wie bei den Niederlegungen in den 1270er Jahren und im Jahre 1405 ein systematisches Ausräumen voranging.

Blick auf die Burg Mömbris als das umliegende Weideland noch bewirtschaftet war. Deutlich erkennt man die Geländekante in Richtung Kahl, aus: Griebel 1982, S. 87.Die Ausgrabungen werfen auch ein Licht auf die Bedeutung der Anlage im Jahre 1405. Letztlich stand im Burgareal zu diesem Zeitpunkt lediglich ein kleines steinernes Haus, das sich im Vergleich zu den sonstigen von den Zerstörungen der Wetterauer Fehde betroffenen Burgstellen deutlich hinsichtlich seiner Größe und wirtschaftlichen Bedeutung unterschied. Wenn die Burg Mömbris in den Urkunden von König Ruprecht keine Berücksichtigung erfuhr, dann in erster Linie aufgrund ihrer geringen Wirkmächtigkeit. Dass die Niederlegung auch im Nachhinein juristisch nicht angefochten werden konnte, unterstreicht die im archäologischen Befund ablesbare Argumentation zusätzlich.

Am Beispiel der Burg Mömbris zeigt sich deutlich, die offensichtliche Diskrepanz zwischen archivalischer Überlieferung und der sich im Befund abzeichnenden Realität der Besiedlungsstruktur. Ein Zusammenbringen im Sinne eines verbindlichen roten Fadens ist auf dieser Basis nur bedingt möglich. Ohne die archäologischen Untersuchungen wäre die Burghistorie mehr als nur lückenhaft. Auch wenn, sich dadurch mehr neue Fragen stellen, denn schlüssige Antworten finden lassen.

Ein weiterer Umstand, den von Seiten der Historiker nur eine geringe Beachtung geschenkt wird, ist die Grauzone zwischen kleinen Burgen (Burgstellen) und dörflichen Verwaltungssitzen bzw. größeren Gutshöfen. Diese Anlagen standen sozial auf einem Niveau. Dies beinhaltet nicht nur die Ausstattung mit Luxusgütern, sondern auch ihre bauliche Gestalt. Da eine Burg laut Sachsenspiegel erst ab einer gewissen Mauerhöhe genehmigungspflichtig war und auch kleinere Anwesen zum Schutz vor Gesinde mit Wallgrabenwerken und Mauern versehen waren, ist es schwierig einen im Landläufig als Burg bezeichneten Gebäudekomplex tatsächlich in Archivalien als Burg zu verorten, versteht man doch dort unter Burgen meist nur entsprechende genehmigungspflichtige Gebäudekomplexe. Gerade die in der Grauzone errichteten manor houses, also die Burgen des Niederadels waren im 13. und 14. Jahrhundert flächendeckend unter anderem im Spessart verbreitet. Jedes Dorf dürfte über eine oder mehrere dieser Anlagen verfügt haben. Oft haben sie sich im Weichbild der Gemeinden als steinerne Häuser erhalten. Als bekanntes Beispiel sei auf das Templerhaus in Amorbach verwiesen. Gerade die Diskussion über die Burg Mömbris und die Womburg zeigt, dass solche Gebäudekomplexe zwar von der Heimatforschung immer wieder thematisiert werden, in den zeitgenössischen Schriftquellen jedoch kaum aufscheinen. Dies gilt es vor der hier dargestellten Diskussion um die ursprüngliche Benennung der Burg Mömbris nicht aus den Augen zu verlieren.

Der archäologische Forschungsstand vor den Grabungen 2019

Die 2019 ergrabenen Schuttschichten auf der Burg Mömbris legen nahe, dass, ähnlich wie bei der unweit gelegenen Burg Hauenstein, der gesamte seines Dachstuhls und der in Fachwerktechnik errichteten Wohnetagen beraubte Mauerkörper des steinernen Hauses, das in der letzten Bauphase der Burg Mömbris das Gebäudeensemble dominierte, noch mehrere Stockwerke hoch gestanden haben dürften. Erst mit dem Abriss der inzwischen aufgrund unzureichender Wartung ruinösen und einsturzgefährdeten Anlage in den Jahren 1846/184766 durch einen ortsansässigen Bauern dürften die letzten oberirdisch sichtbaren Spuren der Burg getilgt worden sein.

Emil Griebel bezieht sich bei der Ruinenbeschreibung auf eine Korrespondenz des Bezirksamtmanns Meyer vom Königlichen Bezirksamts in Alzenau mit der Gemeindeverwaltung in Mömbris vom 11. und 17. Januar 1908.67 Demzufolge wurden die Mauerreste des Turms für einen Krontaler in den Jahren 1646 oder 1647 umgelegt. Als Beleg für den ruinösen Zustand führt Griebel eine aquarellierte Zeichnung an.68 Auf dieser erkennt man deutlich den baufälligen Zustand eines auf einem Hügel stehenden turmartigen Solitairegebäudes. Auffällig ist dabei, dass die Baufälligkeit in erster Linie durch das Entfernen der Ecksteine massiv verstärkt wurde. Der im Aquarell gezeigte Turmstumpf ist sowohl in seiner Dimensionierung als auch im Einbau der mit Backsteinen verstärkten, weiten Fensteröffnungen nur mit Mühe als der steinerne Unterbau eines Wohnturms ansprechbar. Vielmehr dürfte es sich bei der Ruine um die letzten Reste der nahe bei der Burg stehenden ehemaligen Gemeindekirche gehandelt haben. Die Problematik in der Deutung des Aquarells zeigt sich beispielsweise im Vergleich mit dem im Jahre 1830 niedergelegten Turmstumpf der Burg Mole bei Heimbuchenthal.69 Der Mauerstumpf ist dort deutlich breiter, die Fenster, die auf zwei Geschosse schließen lassen, sind deutlich schmaler. Problematisch wird die Deutung Griebels vor allem, weil er in Anlehnung an Karl Gröber und Hans Karlinger die Burg als großes, umfriedetes Areal mit einer Seitenlänge von 25 bzw. 32 m sieht.70 Wie sich anlässlich der Grabung 2019 zeigte, handelt es sich bei dieser Umfriedungsmauer, die sich heute noch im Gelände abzeichnet, um eine Trockensteinmauer des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Sowohl die Dimensionierung der Anlage als auch deren ursprüngliche Gestalt wurde demzufolge von Emil Griebel in Anlehnung an die ihm zur Verfügung stehende Fachliteratur völlig falsch eingeschätzt. Bezugnehmend auf die bis dahin publizierten Informationen, orientierte sich das ASP bei seinen Planungen ebenfalls an dem im Jahre 1916 erstellten Grundrissplan.71 Bald nach Grabungsbeginn führten geophysikalische Untersuchung,72 wie später noch zu zeigen sein wird, zu einer Umplanung.

Die "Sauerkraut-Madonna" von der Burg Mömbris. Es bleibt offen, ob die Skulptur die angeblich in der Burg Mömbris gefunden wurde, mittelalterlich ist. Mömbris, Gemeindeverwaltung

Spätestens in den 1930er Jahren gerät die Burg Mömbris in den Fokus einer erstarkenden Heimatforschung. Der Hügel wird als Teil der Ortsgeschichte im alten Ortszentrum nahe dem Friedhof wahrgenommen. Zu diesem Zeitpunkt finden auf dem Hügel regelmäßige „Grabungen“ statt. Dabei geht es den Verantwortlichen in erster Linie darum, Artefakte aus der Burg zu bergen. Besondere Bedeutung erlangt dabei eine Figur aus rotem Sandstein, die sich heute im Rathaus von Mömbris befindet.73

Im Rahmen der Erweiterung des Friedhofareals wurde vom 26. April bis 09. Mai 2012 durch die Firma BfAD Heyse aus Schwarzach eine Grabung durchgeführt.74 Die drei Schnitte erbrachten massive Verfüllungen mit Brandschutt. Das Fundgut war, wie zu erwarten, in das ausgehende 14. Jahrhundert zu datieren. Die Grabung diente ausschließlich der Baufreigabe der Friedhofserweiterung. Weder fand im Vorgriff der Maßnahme eine Evaluation des Fundortes statt, noch wurden im Nachgang weitere Aussagen über das Bodendenkmal, dessen Erhaltungszustand oder auch dessen Gesamtform getroffen. Der Grabungsbericht, der nach den Maßgaben des BLfD erstellt wurde, erweist sich in vielerlei Hinblick mehr als dürftig. Aufgrund der Dimensionierung der Schnitte im Abgleich mit dem 2019 von den Denkmalbehörden zugestandenen Flächen ist davon auszugehen, dass das Fundmaterial deutlich umfangreicher gewesen sein dürfte als das was von der Firma Heyse dann tatsächlich aufgelesen wurde.

Den Untersuchungen im Jahre 2019 ging eine sehr lange Vorbereitungszeit voraus. Bereits zehn Jahre zuvor wurde seitens des Vereins für Kulturlandschaft Kahlgrund eine Grabung auf der Burg Mömbris angestrebt. Eine jahrelange Überzeugungsarbeit war notwendig, um Eigentümer und politische Verantwortliche von dem Sinn einer solchen heimatgeschichtlichen Recherche zu überzeugen. Mit den Grabungen auf der Burg Hauenstein in der zweiten Jahreshälfte 2017,75 bei denen der Verein der Kulturlandschaft Kahlgrund als Teil der ArGe Grabung Hauenstein auftrat, konkretisierte sich das Grabungsprojekt „Burg Mömbris“ zusehends. Erstmals war allen Projektbeteiligten bewusst, welchen Forschungszugewinn man durch so eine Untersuchung erzielen konnte. Auch verfügten die Beteiligten nun über eine recht genaue Vorstellung über die Tätigkeitsfelder und den zu erwarteten Arbeitsaufwand. Mit der Mittelbewilligung durch den Markt Mömbris, der auf der Grundlage eines Kosten- und Maßnahmenkonzepts des Archäologischen Spessartprojekts fußt, erfolgte im November 2018 der Beschluss seitens des Marktes Mömbris, der zugleich als Antragsteller und Finanzier fungierte, der Startschuss zum Projekt. Zuvor hatte der Verein Kulturlandschaft Kahlgrund sich von der Erbengemeinschaft des Grundstückes die Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme geben lassen. Parallel dazu kümmerte dieser sich auch um Fundabtretungserklärungen.

Ziel der Grabungen 2019 war es, unter Zuhilfenahme der Geophysik einem forschungsgeschichtlich betrachtet vernachlässigtem Denkmal zu einer zumindest ortsgeschichtlichen Relevanz zu verhelfen. Die Schnitte wurden so angelegt, dass die am dichtesten besiedelten Bereiche teiluntersucht werden konnten. Aufgrund der Lage der Schnitte erschließt sich die Anlage von Südosten her so, wie sie zu Beginn der Grabungen 2019 angetroffen wurde. Man nimmt das Ganze als einen verbuschten Hügel wahr. Das vom Bewuchs befreite Hügelplateau selbst lässt von Ferne die Dimensionierung des Bodendenkmals klar erkennen. Nach der Teilrekonstruktion weniger, 2019 ergrabener Mauerzüge76 wird außerhalb der Denkmalfläche ein Besucherleitsystem über die Grabungen und über das Bodendenkmal informieren.77

Weiterführende Literatur

Christ, Günter (1963): Aschaffenburg. Grundzüge der Verwaltung des Mainzer Oberstifts und des Dalbergstaates. München ([Historischer Atlas von Bayern / Teil Franken 1], 12). Online verfügbar unter http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00008047-3.

Eichelmann, Wolfgang: Die rheinischen Münzvereine 1385-1583. 200 Jahre Geldstabilität an Rhein und Main. überarbeitete Ausgabe der Auflage von 2014.

Enders, David (2014): Zerstörung von Burgen. Untersuchungen zu einem Phänomen des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit mit Beispielen aus dem Spessart. (masch. Masterarbeit). Bamberg.

Fächer, Josef (1968): Alzenau. In: Historischer Atlas von Bayern. Franken Reihe I, Bd. 18. München: Komm. für Bayer. Landesgeschichte.

Friedel, Hans (2000): Der Standort der Womburg. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung und Heimatpflege Kahlgrund e.V. (Hg.): Unser Kahlgrund 2001. Heimatjahrbuch (46), S. 21–25.

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Gerlich, Alois (1987): König Ruprecht von der Pfalz. In: Kurt Baumann und Hartmut Harthausen (Hg.): Pfälzer Lebensbilder. Speyer (4), S. 9–60.

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Gröber, Karl; Karlinger, Hans (Hg.) (1916): Die Kunstdenkmäler von Unterfranken und Aschaffenburg. Bezirksamt Alzenau. München.

Hafner, Jan (2012): Archäologische Sondierung „Friedhofserweiterung Mömbris“. Maßnahmennummer : M-2012-405-1. Sondierungsbericht. Schwarzach.

Holdorf, Martina (Hg.) (2018): Die umkämpfte Burg. Studien zur Effizienz der Wehrelemente. Braubach (Veröffentlichung der deutschen Burgenvereinigung e.V. Reihe B: Schriften, 15).

Huggenberger, Florian (2015): Niederadel im Spessart. Adelsgeschichte im Spiegel des spätmittelalterlichen Lehnswesens. München (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte, 31).

Kempf, Werner B. (2003): Zur Geschichte von Burg Hüttelngesäß – Vor 500 Jahren verstarb der letzte Ritter von Hüttelngesäß. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung und Heimatpflege Kahlgrund e.V. (Hg.): Unser Kahlgrund 2004. Heimatjahrbuch (49), S. 38–41.

Krahe, Friedrich Wilhelm (2000): Burgen des deutschen Mittelalters. Grundriss-Lexikon. Würzburg.

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Rödel, Ute (Hg.) (2013): Die Zeit Ruprechts. 1404 – 1406. Köln (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich / Sonderreihe).

Rosmanitz, Harald (2006): Zwischen Fälschung und Corporate Identity – der Burgschlüssel. In: Harald Rosmanitz (Hg.): Die Ketzelburg in Haibach. Eine archäologisch-historische Spurensuche. Neustadt a. d. Aisch, S. 11–14.

Rosmanitz, Harald (2010): Die Niederungsburg „Mole“ bei Heimbuchenthal im Spessart. In: Georg Ulrich Großmann (Hg.): Die Burg zur Zeit der Renaissance. Berlin, München (Forschungen zu Burgen und Schlössern, 13), S. 227–240.

Rosmanitz, Harald; Bachmann, Sabrina; Geißlinger, Michael (2019): Krombach, Lkr. Aschaffenburg, Burg Hauenstein, Maßnahmen-Nr. M-2017-1232-1_0. Archäologische Untersuchung, August bis November 2017. (masch. Manuskript). Partenstein.

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Vosselmann, Anton (1904): Die reichsstädtische Politik König Ruprechts von der Pfalz. (masch. Diss.). Paderborn.


© Harald Rosmanitz, Irina Galina und Christine Reichert, Partenstein 2020

  1. Griebel 1982, S. 87-102
  2. Fächer 1968, S. 4
  3. Fächer 1968, S. 32
  4. Fächer 1968, S. 3
  5. zit. Huggenberger 2015, S. 50-51
  6. Zum Zeitpunkt der Abfassung des Grabungsberichts lag dem ASP ein erster, noch stark lückenhafter Rohentwurf vor.
  7. Huggenberger 2015
  8. Griebel 1982, S. 87-102
  9. Fächer 1968, S. 45
  10. Fächer 1968, S. 21, S. 52
  11. Christ 1963. Verschiedene Gründe ließen die Vermutung aufkommen, dass die Centen Hörstein und Mömbris bis zur Auseinandersetzung zwischen den Mainzern und Rieneckern zusammengehörten (Fächer 1968, S. 35; Huggenberger 2015, S. 55).
  12. Friedel 2003, S. 18; Huggenberger 2015, S. 55
  13. Fächer 1968, S. 56
  14. Friedel 2003, S. 22
  15. Friedel 2003, S. 22-23
  16. Friedel 2003, S. 22
  17. Huggenberger 2015, S. 110, S. 122
  18. Friedel 2000, S. 23
  19. Friedel 2003, S. 22
  20. Griebel 1982, S. 22; Krahe 2000, S. 406; Huggenberger 2015, S. 89
  21. Huggenberger 2015, S. 281
  22. zit. Huggenberger 2015, S. 244
  23. Huggenberger beruft sich auf die Mömbriser Chronik und auf eine Darstellung von Martin Schäfer (1958) (Huggenberger 2015).
  24. Huggenberger 2015, S. 244
  25. StAWü LBR, 22 (Gondsroth); Huggenberger 2015, S. 110
  26. Friedel 2003, S. 23
  27. Schäfer 1958
  28. Huggenberger 2015
  29. Huggenberger 2015, S. 244, S. 90
  30. zit. Huggenberger 2015, S. 244, S. 90-91
  31. Friedel 2003, S. 21
  32. Friedel 2003, S. 26
  33. Friedel 2003, S. 21
  34. Friedel 2003, S. 22
  35. Friedel 2003, S. 22
  36. Friedel 2000
  37. Friedel 2000, S. 75, 82, 87, 103
  38. Friedel 2003, S. 26
  39. Friedel 2000, S. 26
  40. Als Zeitpunkt der Namensänderung kommen nach dem archäologischen Befund das letzte Drittel des 13. Jahrhunderts (Periode 1, Ende, erste Brandzerstörung) sowie das ausgehende zweite Drittel des 14. Jahrhunderts (Periode 2, Ende, Zerstörungshorizont) in Frage.
  41. Eichelmann
  42. Die Topographie dürfte jedoch für die Zerstörung der Burg Hauenstein nur von geringer Relevanz gewesen sein. Viel wichtiger sind hier die Landfriedensbünde und die Interessen der umliegenden Reichsstädte. (Freundl. Mitteilung von Frau Dr. Lina Schäfer, Würzburg). Die Archivalien verweisen darüber hinaus darauf, dass ein Verwandter des Grafen von Hanau zum Zeitpunkt der Niederlegung der Burg Hauenstein dort seinen Wohnsitz hatte. Inwieweit auch dies einer der Antriebsgründe für den Befehl zur Niederlegung war, wäre noch zu untersuchen.
  43. Kempf 2003, S. 40; Rödel 2013, S. 164
  44. Friedel 2003, S. 20; Friedel 2000, S. 23
  45. Huggenberger 2015, S. 89
  46. Friedel 2003, S. 20;  Friedel 2000, S. 23. Diese Aussage bedarf einr weiteren Klärung (Freundl. Mitteilung von Frau Dr. Lina Schröder, Würzburg). Friedel datiert den Heereszug in das Jahr 1404. Dies konnte in der Zwischenzeit historisch widerlegt werden. (Freundl. Mitteilung von Frau Dr. Lina Schröder, Würzburg)
  47. „[…] des […] myme herren dem kunige fur zijten große klage vor von des richs herren und auch des richs stedten und kauflutten von swaben von doringen von hessen und uß der wetterauwe, dass yn yre kaufmannschafft und gut uß denselben sloßen in der wetterauwe mit namen ruckingen, hoeste, hudellngeseße, karben und wasserlose genommen wurden wer und etliche darin gefangen und gescheczt weren wurden und eisteils ermordet, und wart darumbe angeruffen und hermanet als romischer konig darzu czu dune. Und darumbe so manete myn herren der konig von sin und des riches wegen die rynschen stedte  und zoch vor die obgenanten sloße und gewan die und zerbrach sie auch von solicher reuberye morderye und ubeltat wegen, die czu von den obgenanten sloße geschehen waren, als auch er, daz er das von des richs wegen schuldig were zu dune und auch billig getan hat.“ zit: Eichelmann, S. 170. Eichelmanns Zitat, welches einen Quellennachweis vermissen lässt, könnte von der Webseite von Werner B. Kempf stammen: http://www.maler-kempf.de/wbk/L7.html (2009) . Woher dieser seine Kenntnisse nimmt, kann der dortigen Darstellung leider ebenfalls nicht entnommen werden.
  48. Friedel 2003, S. 20-21; Friedel 2000, S. 23
  49. Die historische Forschung geht bei der Niederlegung von Burgen stets von der aktiven Rolle der Zerstörenden aus. Im Rahmen entsprechender Forschungen des Archäologischen Spessartprojektes konnte sowohl archivalisch wie auch über die Befunde nachgewiesen werden, dass die aktive Rolle primär den Burgbewohnern zukommt. So ist bei den Burgzerstörungen von 1267 von „fieri destruxit“ („Er ließ zerstören“. gemeint ist der Erzbischof von Mainz) die Rede. Als aktive Zerstörung kann laut Archivalien die Niederlegung der Burg Mole bei Heimbuchenthal angesehen werden. Dabei rissen Handwerker im Auftrag des Erzbischofs von Mainz den Oberteil des dortigen Wohnturms nieder. Wie bei den entsprechenden Archivalien zur Zerstörung der Burg Hauenstein waren an diesen aktiven Zerstörungen Handwerker (Zimmerleute und Steinmetze) beteiligt. Diesen ging es jedoch nicht darum, die Zerstörung möglichst effektiv und zeitsparend abzuwickeln, sondern aus den Burgen möglichst viel wiederverwertbares Baumaterial zu gewinnen um dieses andernorts zu Nutzen (Enders 2014¸ Meyer 2018).
  50. Kempf 2003, S. 40
  51. Griebel 1982, S. 100. Die diesbezügliche Fußnote erscheint jedoch erst ein paar Sätze später, es ist also nicht eindeutig zu entnehmen, ob sich diese auf den Zug im Jahr 1405 (vgl. Kopialbuch der Stadt Frankfurt VII, fol. 87 r, in: Friedel 2003, S. 20) bezieht
  52. Loyo 1920, S. 17
  53. Der Landfrieden in der Wetterau muss wohl bereits 1406 wieder aufgehoben worden sein (Loyo 1920, S. 17; siehe außerdem Gerlich 1987, S. 32-33).
  54. Friedel 2003, S. 20-21; Friedel 2000, S. 23; Rosmanitz et al. 2019, S. 51-54
  55. Huggenberger 2015, S. 244; Rödel 2013, S. 179, Regest Nr. 180
  56. Huggenberger 2015, S. 244
  57. Schäfer 1958, S. 9
  58. Rödel 2013, S. 164
  59. Gerlich 1987, S. 33
  60. Eichelmann, S. 170
  61. zit. Friedel 2000, S. 22-23
  62. Friedel 2003, S. 20
  63. Huggenberger 2015, S. 89
  64. Friedel 2003, S. 22; Krahe 2000, S. 406
  65. Friedländer 1923, S. 19; Vosselmann 1904, S. 61-62
  66. Griebel 1982, S. 91
  67. Griebel 1982, S. 90-91
  68. Griebel 1982, S. 90
  69. Rosmanitz 2010, S. 230,  Abb. 4
  70. Gröber und Karlinger 1916, S. 88, Abb. 76
  71. Holdorf 2018, S. 88, Abb. 76, Griebel 1982, S. 91
  72. vgl. dazu auch Kap. 2. Topographie und Bodenkunde
  73. Das Objekt hat eine Höhe von 42,0 cm und einen Durchmesser 88cm. Sein Gewicht beträgt 21kg (Griebel 1982, S. 92-93). Diese als „schweigende Sphinx“ oder „Sauerkrautmadonna“ bezeichnete Skulptur genoss lange in Mömbris als Artefakt von der Burg hohes Ansehen. Dies ist unter anderem daran ablesbar, dass das gute Stück am 20. März 1930 in einem feierlichen Zug von Schulkindern aus Privatbesitz abgeholt und in die Schule verbracht wurde. Eine erste Inaugenscheinnahme des Stückes durch die Ausgräber 2019 erbrachte eindeutige Hinweise darauf, dass es sich um eine semiindustrielle hergestellte Skulptur des ausgehenden 19. Jahrhunderts handeln dürfte. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass dieses in ihrer letzten Funktion zum Beschweren von Sauerkraut genützte Stück für die ausgehende Spätgotik und auch für die Folgezeiten einen absoluten Unikatcharakter hat. Das Stück, das heute im Keller des Rathauses des Marktes Mömbris aufbewahrt wird, sollte im Hinblick auf ihre Provenienz unbedingt von Fachleuten genauer in Augenschein genommen werden. Augenscheinlich sind Parallelen zu einem Artefakt aus Haibach. Dort wurde im 19. Jahrhundert ein „Burgschlüssel“ der Öffentlichkeit präsentiert. Dessen Fertigung im 19. Jahrhundert kann inzwischen nicht mehr angezweifelt werden (Rosmanitz 2006).
  74. Hafner 2012
  75. Rosmanitz et al. 2019
  76. Dem geht ein langwieriges Genehmigungsverfahren vorweg. In einem ersten Schritt erstellt dafür die Firma ProDenkmal, Bamberg, eine entsprechendes Fachgutachten. Dieses lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Grabungberichtes noch nicht vor.
  77. Ist die Umsetzung noch in der Konzeptionsphase.