Das Anwesen "Schlossplatz 3" in Rothenbuch. Die beiden untersuchten Räume liegen im rückwärtigen Bereich des Anwesens.

Das Anwesen „Schlossplatz 3“ in Rothenbuch. Die beiden untersuchten Räume liegen im rückwärtigen Bereich des Anwesens.

Die archäologischen Untersuchungen

Im Herbst 2009 wurden zwei Räume des Anwesens „Schlossplatz 3“ untersucht. In beiden Räumen wurden, über die Dokumentation der Flächenbefunde und des Gewölbes hinaus, auch Höhenprofile erstellt.

Raum 1 dokumentierte die nachträgliche Innenbebauung des Renaissancegebäudes aus der Zeit um 1780. Als wesentlicher Befund ist eine, sich auch in Raum 2 fortsetzende, etwa in der Raummitte in NW-SO-Richtung verlaufende Wegepflasterung zu vermerken. Parallel dazu verläuft eine von der heute bestehenden südöstlichen Raumwand ca. 60cm nach SW versetzte Zwischenwandstruktur, zu der es ebenfalls in Raum 2 Parallelen gibt. Wesentlich komplexer, sowohl im Bereich der Befundansprache und der Dokumentation, war der nachträglich im SW von Raum 1 eingebaute, ziegelgewölbte und etwa mannshohe, mit Einstiegsluke und zwei Belüftungsschächten versehene Keller.

Gesamtplan der 2009 untersuchten Flächen. Umzeichnungen: Sabrina Bachmann, Heimbuchenthal

Gesamtplan der 2009 untersuchten Flächen.

In der Fläche dokumentiert wurden die beim Ausräumen der unter dem abgetragenen Holzfußboden liegenden Aufschüttung zutage tretenden Befunde. Diese wurden größtenteils bereits bei der Erstbegehung in dieser Form angetroffen. Um keine zusätzlichen Kosten zu verursachen und auch dokumentationstechnisch den Baubetrieb nicht aufzuhalten, sah man in Absprache mit der Bauleitung davon ab, die unter den angetroffenen Befunden liegenden Strukturen zu untersuchen.

Der Keller in Raum 1. Deutlich zu erkennen ist der aus Backsteinen gesetzte Einstiegsschacht und das ebenfalls aus Backsteinen bestehende Tonnengewölbe.

Der Keller in Raum 1. Deutlich zu erkennen ist der aus Backsteinen gesetzte Einstiegsschacht und das ebenfalls aus Backsteinen bestehende Tonnengewölbe.

Im Westen von Raum 1 wurde bei den Sanierungsarbeiten 2009 ein Keller entdeckt. Wie die Untersuchungen durch das Archäologische Spoessartprojekt ergaben, wurde dieser, unter Einbeziehung der nordwestlichen und nordnordwestlichen Außenmauern des Gebäudes, nachträglich errichtet. Die übrigen Wände des Kellers weisen keine Verzahnung mit den Fundamenten der Außenmauern auf. Die nach Nordwesten weisende Außenwand hat als Besonderheit einen deutlichen Versprung auf Höhe der ursprünglichen Fundamentunterkante. Diese Bautechnik ist für das Anwesen „Schlossplatz 3“ nicht überraschend, ließen sich doch ähnliche Strukturen im bestehenden Gewölbekeller des Anwesens nachweisen. Bestehen die Wände des Kellers selbst aus grob zugerichteten Sandsteinen, so wurde das Tonnengewölbe, die beiden Belüftungsschächte sowie der Einstiegsschacht aus in Mörtel gesetzten Backsteinen errichtet. Das Tonnengewölbe wurde bei seiner Erbauung auf ein hölzernes Lehrgerüst gesetzt, welches sich in Form von Abdrücken in der Mörtelschicht innen am Gewölbe noch heute abzeichnet.

Der Keller in Raum 1 war zu Beginn der Untersuchungen als noch etwa 120cm hohes, unverfülltes Gewölbe erhalten. Die Verfüllung über dem ursprünglich vollständig mit Bauschutt zugesetzte Zugangsschacht hatte während der Auskofferungsarbeiten nachgegeben und war in den Keller hineingestürzt. Daher musste vor Beginn der Dokumentation besagter rezenter Schutt beseitigt werden. Im Südosten des Kellers lagen auf dem humosen Untergrund ein behauener Balken und die Reste eines hölzernen Fasses. Diese Holzteile waren vollständig versport und absolut instabil. Der Boden in der Nordwesthälfte des Kellers wurde um ca. 50cm tiefer gelegt. Dabei ging es darum die Tiefe und Struktur der Einfüllung, sowie die Strukturen und Anbindungen der Kellermauern genauer zu analysieren. Es zeigte sich, dass der mit zahlreichen Funden durchsetzte humose Oberboden auf einer Art Stampflehm lag, unter dem sich neben flachen Grubenbefunden vor allem eine homogene Auffüllung aus mit Sandstein durchsetztem Lehm befand. Besagter, stark verdichteter, Lehmeintrag dürfte in erster Linie dazu gedient haben, das an dieser Stelle ständig präsente Grundwasser am Einsickern in den Keller selbst zu hindern.

In Raum 2 befand sich unmittelbar neben dem steinernen Pflaster eine Herdstelle. Braune Verfärbungen zeigen, dass diese über einem hölzernen Dielenboden errichtet worden war.

In Raum 2 befand sich unmittelbar neben dem steinernen Pflaster eine Herdstelle. Braune Verfärbungen zeigen, dass diese über einem hölzernen Dielenboden errichtet worden war.

Raum 2 wies als zu Raum 1 übereinstimmende Elemente ein durchlaufendes Pflaster sowie das Fundament einer Zwischenmauer auf. Zudem konnte im Bereich des heutigen Eingangs das Fundament einer von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Quermauer gefunden werden, welche wohl ursprünglich den Raum zum Korridor und zu Raum 1 hin abtrennte. Als Besonderheit wies Raum 2 in der WestEcke ein knapp vier Quadratmeter messendes Geviert auf, welches ca. 10cm unter der Pflasteroberkante mit einem hölzernen Dielenfußboden aufsetzte. Auf dem hölzernen Fußboden lagerte ein an die Nordwestwand des Raumes angesetztes, sockelartiges Fundament aus in Lehm gesetzten Ziegelsteinen auf. Die ganze Konstruktion kann, aufgrund der dort gefundenen Keramik, zusammen mit dem Pflaster an das Ende des 18. Jahrhunderts datiert werden.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es nicht möglich war, neben der Dokumentation der durchweg zwischen 1780 und 1810 in Errichtung und Nutzung befindlichen Befunde, der renaissancezeitlichen Bebauung bezüglich der ursprünglichen Raumaufteilung und –nutzung im wahrsten Sinne des Wortes auf den Grund zu gehen. Hier wären tiefer greifende Schnitte notwendig gewesen, die sich jedoch durch die aktuellen Umbaumaßnahmen als nicht erforderlich zeigten.

Die Baugeschichte

Die Baugeschichte des Anwesens lässt sich aufgrund der Befunde und mit Hilfe des Fundmaterials grob in drei Perioden unterteilen:

Periode 1: Bebauung des Geländes mit Errichtung der Zehntscheune im Jahre 1576

Bei den Sanierungsmaßnahmen 2009 konnte im ersten Obergeschoss ein später vermauertes, renaissancezeitliches Fenstergewände freigelegt werden. Es weist noch die ursprüngliche Bemalung mit roter Farbe auf.

Bei den Sanierungsmaßnahmen 2009 konnte im ersten Obergeschoss ein später vermauertes, renaissancezeitliches Fenstergewände freigelegt werden. Es weist noch die ursprüngliche Bemalung mit roter Farbe auf.

Der Auswertung der vorhandenen schriftlichen Quellen vorgreifend, kann für das Anwesen „Schlossplatz 3“ eine Nutzung als Zehntscheune belegt werden. Dies zeigt u.a. auch der erstaunlich große, dreistöckige Dachstuhl. Dass dieses Haus jedoch nicht nur zu reinen Lagerzwecken, sondern durchaus bereits am Ende des 17. Jahrhunderts zu repräsentativen Zwecken genutzt wurde, dafür sprechen, neben der sehr sorgfältigen und massiven Ausführung des Mauerwerks und der Teilunterkellerung der Räume bereits in einer Frühphase, vor allem die farbgefassten Fenstergewände, die zum Teil noch Reste der Originalfarbgebung enthalten. Bei den Untersuchungen durch das Archäologische Spessartprojekt konnten bis auf Beobachtungen am renaissancezeitlichen Außenmauerwerk keinerlei Spuren zeitgleicher Einbauten in den Räumen 1 und 2 festgestellt werden. Dies dürfte damit begründbar sein, dass bei den mehrfachen und tiefgreifenden Umbauten im 18. und vor allem im 20. Jahrhundert zumindest in den untersuchten Arealen Substanz beseitigt wurde. Den durch die Gewölbekappen vorgegebenen Abmessungen zufolge, sowie in Entsprechung der noch heute in situ befindlichen Fenstergewände, dürfte das renaissancezeitliche Fußbodenniveau demjenigen nach der Sanierung entsprochen haben. Es ist zu vermuten, dass das darunterliegende Erdreich, welches zur Abhaltung hochdrückenden Wassers außerordentlich sorgfältig und komprimiert eingebracht wurde, von keinerlei tiefgreifenden Einbauten durchstoßen wurde. Durch die Aufschüttungen hob man den Innenraum des Gebäudes gegenüber dem Hochwasser gefährdeten Umgebungsareal um mehr als zwei Meter an.

Zeichnerische Dokumentation des Pflasters in Raum 2

Zeichnerische Dokumentation des Pflasters in Raum 2.

Aus der Phase 1 konnten im Keller von Raum 1 Teile des sorgfältig in Lagen aufgetragen, aus grob behauenen Sandsteinen errichteten Mauerwerks zeichnerisch dokumentiert werden. Auffällig dabei war, dass die sorgfältige Ausführung des Fundamentes in erster Linie die obersten vier Lagen umfasste. Darunter wiesen unverfüllte Hohlräume und vergleichsweise schräg gesetzte Steine darauf hin, dass das Fundament, zumindest in seinen untersten Lagen, wohl relativ eilig hochgezogen wurde. Ein mehr als 50cm tiefer Absatz kennzeichnet den Übergang zwischen Fundament und aufgehendem, renaissancezeitlichem Mauerwerk, welches in Raum 1 deutliche Flickspuren durch Ziegelmauerwerk aufweist. Dieser Absatz, der sich wohl in der gesamten Außenmauer abzeichnen dürfte, weist darauf hin, dass man bei der Errichtung des Hauses in der Talaue massive statische Probleme fürchtete und – mit Erfolg – dem Absacken der Fundamente durch eine entsprechende Massivität begegnete.

Periode 2: Einbau des Kellers und der Pflasterung in Raum 1 und Raum 2; Einzug von Zwischenwänden (ca. 1780)

Blick in den Keller von Raum 1 nach Nordwesten. Deutlich erkennt man das vorkragende Fundament der renaissancezeitlichen Hausmauer.

Blick in den Keller von Raum 1 nach Nordwesten. Deutlich erkennt man das vorkragende Fundament der renaissancezeitlichen Hausmauer.

Bereits nach der oberflächigen Reinigung von Raum 1 trat ein sorgfältig aus gerundetem Geschiebestein gesetztes Sandsteinpflaster zutage, welches etwa auf Höhe des heutigen Zugangs den Raum in zwei etwa gleichgroße Abschnitte teilt. Die Nordostwange des Pflasters ist mit sorgfältig zugehauenen Sandsteinplatten besetzt und verhindert dadurch ein ausbrechen des eigentlichen Pflasters zum nordöstlich anschließenden Stampflehmboden hin. Ein schmales, einschaliges, dem Pflaster folgendem Sandsteinmäuerchen im Nordosten des Raumes zeigt, dass der Raum ursprünglich etwas kleiner dimensioniert gewesen ein dürfte. Pflaster, Fundamentmäuerchen und Stampflehmboden lassen sich aufgrund der anlagernden Keramiken in das Ende des 18. Jahrhunderts datieren. Dem entspricht auch die Art der Pflasterung, wie man sie zu jener Zeit sowohl im städtischen Milieu (Hinterhofbereich) wie auch im ländlichen Gebiet im gesamten Unterfranken wiederfindet. Der Einbau des backsteingewölbten Kellers im südwestlichen Drittel des Raumes dürfte in einem Zug mit der Anlage des nordöstlich anschließenden Pflasters erfolgt sein.

Der Einbau des backsteingewölbten Kellers im südwestlichen Drittel von Raum 1 dürfte in einem Zug mit der Anlage des nordöstlich anschließenden Pflasters erfolgt sein. Der Keller nimmt sich mit seiner Länge von etwas über 3m und seiner Breite von ca. 150cm vergleichsweise bescheiden aus, zumal nach Nordwesten hin der Innenraum durch ein 50cm tief in den Keller einkragendes Fundament zusätzlich eingeengt wird. Zur Anlage des Kellers kofferte man diesen Gebäudeteil bis etwa auf Höhe des Bodenniveaus außerhalb des Gebäudes aus. Nach Einbau der Nordost- und der Südostwand erhielt man unter Nutzung zweier Außenwände des Forsthauses ein Geviert, welches unmittelbar nach Errichtung mit einer bis zu 40cm mächtigen, lehmigen Auffüllung erhöht wurde. Der gesamte Kellerboden liegt 150cm unter dem durch das Pflaster in Raum 1 vorgegebenen Laufniveau des Erdgeschosses. Die um diese Zeit neu eingezogenen Wände weisen denselben Aufbau mit vermörtelten grob zugerichtete Sandsteinen auf, wie die nachträglich als Kellerwände genutzten Wände des Gebäudes. Auffallend ist jedoch, dass die Nordostwand nicht bis auf die Fundamentunterkante reicht, sondern ca. 150cm unterhalb des Bogenscheitels des Tonnengewölbes auf der renaissancezeitlichen Einfüllung aufliegt. Ähnliches dürfte auch für die Südostmauer gelten. Allerdings wurde dort die Fundamentunterkante anlässlich der Baudokumentation nicht untersucht. Wie schon erwähnt, füllte man nach Errichtung des Mauergevierts den Untergrund um ca. 40cm auf. Damit brachte man eine Dämmschicht gegenüber dem feuchten Untergrund auf. Einem Durchsickern von Wasser in das in einer Talaue liegendem Haus wurde so Vorschub geleistet. Danach wurde der, während seiner Nutzung nur ca. 150cm hohe Keller mit Holz ausgeschalt, um ein sich von Südwest nach Nordost erstreckendes Tonnengewölbe als oberen Abschluss einzubauen. Auflager für das Tonnengewölbe bildete einerseits eine neu aufgerichtete Wand sowie der innere Versatz der südwestlichen Außenwand. Im Zuge des Kellereinbaus wurde ein Teil der nordwestlichen Wand, zumindest was deren Innenschale anging, mit Backsteinen geflickt. Das Tonnengewölbe, von welchem im Laufe der Untersuchungen nur etwa ein Drittel obertägig freigelegt wurde, besteht aus handgestrichenen, nicht allzu hoch gebrannten Backsteinen, die in stark kieshaltigen Mörtel gelegt wurden. Auf größeren Mörtelbatzen im Kellerinnern kann man noch die Spuren des hölzernen Lehrgerüstes erkennen. Zwei schmale, ziegelgemauerte Schächte im Südwesten und Südosten sorgten für eine kontinuierliche Durchlüftung des Gewölbekellers. Etwa in der Mitte des Gewölbes baute man einen vom Auflager bis etwa in den Gewölbescheitel reichende 60cm x 50cm messenden Schacht ein. Dieser gewährleistete eine ständige Begehbarkeit des Raumes.

Gesamtplan von Raum 2 mit Steinpflaster und angrenzender Herdstelle

Gesamtplan von Raum 2 mit Steinpflaster und angrenzender Herdstelle.

In Verlängerung des Pflasters von Raum 1 konnte in Raum 2 eine ähnliche Struktur dokumentiert werden. Auch diese war bereits zu Beginn der Dokumentation durch den Baubetrieb weitgehend freigelegt worden. Die 180cm breite und etwas mehr als 330cm lange Pflasterung nimmt mit ihren verstärkten und fast vollständig erhaltenen Außenkanten deutlichen Bezug auf die renaissancezeitliche Außenmauern und auf einen von Nordosten nach Südwesten ziehenden Mauerbefund. Ein im rechten Winkel dazu abzweigendes Fundament zeigt, dass die ursprünglich vorgesetzte Mauer in Raum 1 eine Fortsetzung in Raum 2 erfahren haben dürfte. Dunkle Verfärbungen in der an das Pflaster angrenzenden Verfüllung aus sandigem Lehm belegen, dass ursprünglich ein auf Lehm liegender Dielenfußboden nordöstlich an das Pflaster angrenzte. Eine vergleichbare Struktur war auf der anderen Seite des Pflasters nicht feststellbar. Einige Pflastersteine deuten an, dass auch dieses Areal möglicherweise ursprünglich vollständig gepflastert war. Dies gilt allerdings nur für die östliche Hälfte dieses Segments. Im rechten Winkel zum Pflaster liegende, als Reste von Schwellbalken zu interpretierende Verfärbungen teilen ein annähernd quadratisches Geviert ab, welches mit einem noch annähernd vollständig erhaltenen, sich an der Luft jedoch völlig zersetzendem Holzboden bedeckt war. Auf diesen hatte man eine hufeisenförmige Struktur, bestehend aus in Lehm eingebetteten Backsteinen aufgesetzt, welche sich stellenweise noch in einer Höhe von vier Lagen erhalten hatte. Die sorgfältigen Anschlüsse der hufeisenförmigen Struktur an die noch heute bestehende Zwischenwand im Nordwesten, erlauben eine erste Deutung des Befundes als Herdstelle. Dem entspricht auch die Konzentration von Gebrauchsgeschirr oberhalb des Holzbodens und in der sandig-lehmigen Auffüllung.

Periode 3: Nutzung des Wirtschaftsbereiches für die eingestellte Jagd bis zu deren Aufgabe (ca. 1810)

Wahrscheinlich handelt es sich bei den 2009 in Rothenbuch aufgedeckten Befunden um Teile des Wirtschaftsbereichs, die bei den repräsentativen Jagdfesten des Erzbischofs von Mainz im 18. Jahrhundert unbedingt erforderlich waren (aus: Badisches Landesmuseum Karlsruhe 1981, S. 297, Abb. 2).

Wahrscheinlich handelt es sich bei den 2009 in Rothenbuch aufgedeckten Befunden um Teile des Wirtschaftsbereichs, die bei den repräsentativen Jagdfesten des Erzbischofs von Mainz im 18. Jahrhundert unbedingt erforderlich waren.

Aufgrund der Einheitlichkeit der Baubefunde – Struktur des Pflasters, Art der Fundamente, Aufführung des Ziegelmauerwerks -verwundert es kaum, dass auch die Nutzung beider Areale und deren Auflassung etwa zeitgleich erfolgten. Wesentlicher Indikator hierfür ist das Fundmaterial: Glasstempel von Flaschen und Reste von Fayence-Kaffeegeschirr geben einen ersten zeitlichen Hinweis. Eine besondere Bedeutung bekommt hierbei der Vergleich mit einer spätbarocken Abfallgrube in Aschaffenburg. Eine vergleichsweise exakte Datierung ist mit Hilfe von Mineralwasser-Flaschen aus Steinzeug in die Zeit um 1790 möglich.

Das gesamte Ensemble kann mit gewisser Wahrscheinlichkeit als Wirtschaftsbereich angesprochen werden, der im Zuge der Verwertung des bei eingestellten Jagden anfallenden Wilds unbedingt vorhanden sein musste. Für Rothenbuch sind diese eingestellten Jagden gleich mehrfach für das Ende des 18. Jahrhunderts urkundlich belegt.

Im zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts führte man im Forsthaus in Rothenbuch umfassende Umbaumaßnahmen durch. Unter anderem baute man in den straßenseitigen Gewölbekeller ein auf das Jahr 1770 datiertes Fenster ein.

Im zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts führte man im Forsthaus in Rothenbuch umfassende Umbaumaßnahmen durch. Unter anderem baute man in den straßenseitigen Gewölbekeller ein auf das Jahr 1770 datiertes Fenster ein.

Insbesondere die eingestellte Jagd des Mainzer Erzbischof und Kurfürsten Carl Josef von Erthal aus dem Jahre 1787 dürfte sich auch baulich auf den Wirtschaftsbereich des Rothenbucher Forsthauses ausgewirkt haben. Die fabrikartige Verwertung des angefallenen Wildes und die Konservierung des Fleisches, setzte ein großes Zerteilungsareal, eine entsprechend dimensionierte Herdstelle und einen gut durchlüfteten Lagerkeller zum abhängen des Wildes voraus. Da im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses, zu Beginn des 19. Jahrhunderts trotz Dahlbergscher Interimslösung keine eingestellten Jagden mehr vorgenommen wurden, verloren die etwas mehr als zwanzig Jahre zuvor errichteten Einbauten ihre Funktion und wurden kurze Zeit darauf bis auf Bodenhöhe abgetragen. Der Keller wurde mit einer eisernen Platte verschlossen, eine Verfüllung unterblieb jedoch. Die Funde in der obersten, ca. 10cm mächtigen Humusschicht datieren durchweg in die Zeit vor 1800. Damit wird deutlich, dass das Kellergewölbe in der Folge nicht mehr weiter genutzt wurde und bis zu seiner Entdeckung im Rahmen der Baumaßnahmen im Jahre 2009 in Vergessenheit geriet.

Fazit

Für die archäologischen und die bauhistorischen Untersuchungen auf dem Gelände des Anwesens „Schlossplatz 3“ in Rothenbuch stellte sich einerseits die Frage nach der Siedlungsgeschichte des im Zentrum von Rothenbuch liegenden Anwesens. Andererseits wurde nach einer Bestätigung der schriftlich gut dokumentierten eingestellten Jagden des Kurfürsten von Mainz gesucht, bei denen das alte Forsthaus eine zentrale Rolle gespielt haben dürfte. Aufgrund der Vorgaben durch die Denkmalpflege konnte die Siedlungskontinuität des Areals nur in einem vergleichsweise kleinen Zeitfenster untersucht werden (ca. 1750 bis 1800). Insbesondere die einschneidenden Umbaumaßnahmen am Ende des 18. Jahrhunderts beseitigten sämtliche Spuren der ursprünglichen Innenausstattung des renaissancezeitlichen Hauses. Als sicher gilt, dass die nach Errichtung des Jagdhauses im Jahre 1576 einmal gefundene Gesamtform bis heute beibehalten wurde. Ein beschrifteter Schlussstein über einem Kellerfenster belegt eine große Umbauphase am Ende des 18. Jahrhunderts. Diese passt gut mit der bezeugten eingestellten Jagd des Jahres 1787 überein. Damals war noch nicht absehbar, dass diese Art der höfischen Repräsentation schon wenige Jahre später durch das erstarkende Bürgertum ad absurdum geführt werden würde. Mit der Übernahme des Anwesens im 19. Jahrhundert durch den Bayerischen Forst wurden die Räume vollständig umgenutzt. Der Wirtschaftscharakter wich der Notwenigkeit der Schaffung von Büroräumlichkeiten. Nach 442 Jahren war eine Grundsanierung des Hauses unumgänglich.


Harald Rosmanitz, Partenstein 2015