Die künstliche Grenze
Der in der unteren Bildhälfte stehende Grenzstein wurde am Ende des 18. Jahrhunderts auf Anweisung des Erzbischofs von Mainz gesetzt. Sein Standort ist typisch für die künstliche Grenzziehung zwischen Staat und Gemeinde in der frühen Neuzeit.
Die damalige „Versteinung“ der Landschaft sollte den Landhunger der Dorfbevölkerung stoppen. Die Wiesen, die sich zur Beweidung von Vieh von der Mitte der Spessarttäler nach außen immer weiter ausdehnten, durften nicht über die Marksteine hinwegreichen. Der Erzbischof ließ seine Grenzen durch Reiterpatrouillen kontrollieren und setzte als Schlichtungsstelle bei Grenzstreitigkeiten Feldgeschworene ein. Sie hatten unter anderem darüber zu befinden, ob Grenzsteine illegal umgesetzt worden sind und damit ein schwer geahndeter Gesetzesbruch vorlag. Dass diese Regelungen von Dauer waren, kann man alleine schon daran erkennen, dass der Wechsel von Wald zur Wiese an vielen Stellen im Spessart noch heute entlang solcher Grenzsteine verläuft.