Vom Zudrücken und Aufschlagen

Während der Ausgrabung auf der Burg Wildenstein wurde eine Buchschließe gefunden. Sie ist aus dünnem Buntmetall gefertigt. Die Oberseite der Schließen ist mit unterschiedlichen Gravuren und Punzierungen versehen. Zunächst legte man unterhalb des Hakens eine rechteckiges Feld an, das mit einem Rautenmuster besetzt wurde. Die sich dahinter stark verjüngende Buchschließe wurde einmal in sich selbst gedreht, wodurch eine dekorative Torsion entstand, die zudem dem Stück zusätzliche Stabilität verleiht und ein Umknicken zu den Seiten hin verhindert. Der sich verbreiternde Teil mit seinen nach außen gezackte Ausschweifung, der die Buchschließe in Richtung eines leider ausgebrochenen Scharniers abschließt, ist mit Winkelbändern und konzentrischen Kreisen besetzt.

Der vorliegende Buchschließentyp setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Einen Teil bildet die auf dem Lederriemen des vorderen Buchdeckels genietete Metallspange mit Haken. Ihr Gegenstück ist ein Beschlag mit Steg oder Öse, in den der Haken greifen kann. Bei dem Eschauer Fund handelt es sich um eine Metallspange mit Kralle. Das ihr entsprechende Gegenstück fehlt.

Derartige Schließen wurden ausschließlich an Büchern mit Holzdeckel und Lederüberzug angebracht, um einen Gegendruck zum Rückendeckel herzustellen, damit durch die ständige Pressung ein Aufklaffen des Deckels und eine mögliche Verformung des Pergaments vermieden wird.

Die Buchschließen sitzen meist paarig an der Längsseite des Deckels, selten treten sie auch einzeln auf. Geht man davon aus, dass die Beschlagstücke an der Deckelvorderseite sitzen und die eingehakte Schließe die Buchbreite überspannt, so läßt sich von der Schließenlänge die entsprechende Buchstärke annähernd rekonstruieren

Zeitlich lassen sich die Schließen nur schwer eingrenzen. Die Grundform und Verzierungsart findet sich seit dem 15. Jh. und ist bis in das frühe 17. Jh. gängig. Die Buchschließe lässt darauf schließen, dass auf der Burg auch Bücher aufbewahrt wurden. Frühe Wiegendrucke oder auch die auf Pergament geschriebenen Handschriften zählen traditionell zum wertvollsten Besitz und werden bei Testamenten stets besonders aufgeführt.